OFFIZIELLE MITTEILUNG der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg), der Stadt Kirchen (Sieg) sowie der Ortsgemeinden Brachbach, Harbach, Friesenhagen, Mudersbach, Niederfischbach:

Zum vorbeugenden Gesundheitsschutz werden im Rahmen der aktuellen Infektionslage folgende Maßnahmen durch die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) und die verbandsangehörigen Ortsgemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach, Niederfischbach und die Stadt Kirchen ergriffen:

Bürgerhäuser: Die Bürgerhäuser der Stadt und Ortsgemeinden bleiben bis auf weiteres geschlossen. Aktuell angemeldete Veranstaltungen können leider nicht stattfinden.

VHS: Die Kurse der Volkshochschule sind bis auf weiteres abgesagt.

Sporthallen/plätze: Die Sport- und Mehrzweckhallen sowie Sportstätten bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Jugendtreffs: Die Jugendtreffs sind geschlossen und Veranstaltungen der Jugendpflege finden bis auf weiteres nicht statt.

Spielplätze: Die Nutzung der Spielplätze und frei zugänglichen Freizeiteinrichtungen ist untersagt.

Gemeindebüros: Die Gemeindebüros bleiben bis auf weiteres für Besucher geschlossen. Sie bleiben aber als örtliche Ansprechpartner telefonisch oder per Email erreichbar. Die Bürgerservicetage finden bis auf weiteres nicht statt.

Sitzungen: Sitzungen der kommunalen Gremien finden vorläufig bis zum 19.04.2020 nicht statt.

Bestattungswesen: Die Friedhofshallen stehen für die Dauer der Infektionsgefahr nicht für Trauerfeiern zur Verfügung.

Bürgerfahrdienst: Der Bürgerfahrdienst der Verbandsgemeinde Kirchen wird bis auf weiteres eingestellt.

Kindertagesstätten: Die Kindertagesstätten sind zunächst bis zum 19.04.20 geschlossen. Grundsätzlich soll die Betreuung der Kinder durch die Eltern sichergestellt werden. Entsprechend der Weisungen des Landes Rheinland-Pfalz wird in den Kindertagesstätten für die angehörigen der folgenden Berufsgruppen eine Notfallbetreuung der Kinder organisiert: Gesundheits- und Pflegeberufe, Polizei, Justiz (öffentlicher Dienst) und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Bedienstete von Energie- und Wasserversorgern. Alleinerziehende können die Notfallbetreuung nutzen, sofern dies beruflich notwendig ist. Betreuung wird in der Zeit von 08 bis 16 Uhr gewährleistet. Bitte melden Sie Ihre Kinder bis 11.00 Uhr am Vortag zur Notfallbetreuung an. Nähere Informationen erhalten Sie durch die Kindertagesstätten.

Schulen: Die Grundschulen sind ebenfalls bis zum 19.04.20 geschlossen. Grundsätzlich erfolgt die Betreuung der Schüler eigenverantwortlich durch die Eltern. Entsprechend der Weisungen des Landes Rheinland-Pfalz wird in den Schulen für die Angehörigen der folgenden Berufsgruppen eine Notfallbetreuung der Schüler organisiert: Gesundheits- und Pflegeberufe, Polizei, Justiz (öffentlicher Dienst) und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Bedienstete von Energie- und Wasserversorgern. Alleinerziehende können die Notfallbetreuung nutzen, sofern dies beruflich notwendig ist. Betreuung wird in der Zeit von 08 bis 16 Uhr gewährleistet. Die Teilnahme an der Notfallbetreuung soll bis um 11.00 Uhr am Vortag bei der entsprechenden Schule angemeldet werden. Bitte organisieren Sie zunächst eigenständig die Verpflegung der Schüler in der Notfallbetreuung. Nähere Informationen erhalten Sie in den Elternbriefen der jeweiligen Schulen.

Hilfe für die Versorgung alter und gebrechlicher Menschen mit Lebensmitteln: Zur Versorgung alter und schwächerer Mitbürger bitten wir, dies durch nachbarschaftliche Hilfe sicherzustellen. Solle dies nicht möglich sein bieten die Ortsgemeinden an, Besorgungen zu organisieren und an den Haustüren abzuliefern. Wir weisen auf Angebote der örtlichen Händler zur Lieferung von Waren des täglichen Bedarfs an die Haustür hin (z.B. REWE Mockenhaupt, Mudersbach: 02745-931860; https://www.rewe-mockenhaupt.de/ ).

Wirtschaft/Betriebe: Wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise stellen verschiedene Institutionen Informationen bereit bzw. haben Hotlines eingerichtet. Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde kooperiert hier mit der Wirtschaftsförderung des Kreises, sodass auf deren Homepage die Informationen zentrale gesammelt und aktualisiert werden:
https://www.wirtschaftsfoerderung-ak.de/aktuelles/403-corona-krise-infos-zu-unternehmerischen-fragen

Verwaltung: Die Verbandsgemeindeverwaltung ist bis auf weiteres für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung geöffnet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an die Verbandsgemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 02741-688-0, um einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Diese Regelungen gelten auch für das Bürgerbüro, das Standesamt und die Zulassungsstelle in Kirchen.

Aktuelle Aktuelle Informationen finden Sie künftig auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen, den Seiten der Ortsgemeinden/Stadt Kirchen sowie über Instagramm, Twitter und Facebook.

Ziel aller Maßnahmen ist die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und somit das Gesundheitssystem vor Überlastung sowie ältere Menschen und Risikopatienten zu schützen. Daher appellieren wir sehr eindringlich, die sozialen Kontakte einzuschränken, um eine Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Über das bestehende Versammlungsverbot von über 75 Personen hinaus wird dringend angeraten auch von kleineren Versammlungen Abstand zu nehmen, z.B. auch private Feiern und Jahreshauptversammlungen von Vereinen.

Maik Köhler, Bürgermeister
Steffen Kappes, Ortsbürgermeister
Norbert Klaes, Ortsbürgermeister
Andreas Buttgereit, Ortsbürgermeister,
Andreas Hundhausen, Stadtbürgermeister,
Dominik Schuh, Ortsbürgermeister