Bürgerfahrdienst


Der Bürgerfahrdienst der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) kann aktuell nur noch unter Einhaltung der 2G-Regel Personen befördern. Es ist also ein Impf- bzw. Genesenennachweis bereitzuhalten.

Außerdem kann bis auf Weiteres immer nur eine Person bzw. ein Hausstand transportiert werden. Die Fahrgäste sind angehalten, während der gesamten Fahrt FFP2-Schutzmasken zu tragen. Alle Fahrten werden unter Beachtung der Hygienebestimmungen ausgeführt.

Fahrten können montags und mittwochs von 13:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 02741/688-860 angemeldet werden.

Montags und Samstags können lediglich Impffahrten durchgeführt werden. Zusätzlich können bei schönem Wetter bis auf Weiteres für samstags ca. 2-stündige Ausflugsfahrten innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) angeboten werden. Hierbei wird die Reihenfolge der Anmeldungen maßgeblich sein.Mitmenschen geschenkt werden kann.