Seit Januar 2025 gilt EU-weit die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Grundlage ist die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie, die in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) umgesetzt wurde. Ziel der neuen Regelung ist es, Textilabfälle stärker dem Recycling und der Wiederverwendung zuzuführen und damit Ressourcen zu schonen sowie Umweltbelastungen zu reduzieren. Nach …
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