
Seit Januar 2025 gilt EU-weit die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Grundlage ist die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie, die in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) umgesetzt wurde. Ziel der neuen Regelung ist es, Textilabfälle stärker dem Recycling und der Wiederverwendung zuzuführen und damit Ressourcen zu schonen sowie Umweltbelastungen zu reduzieren.
Nach der geltenden Gesetzeslage müssen Textilien aus privaten Haushalten getrennt vom Restmüll gesammelt werden. Über den Restmüll dürfen künftig nur noch stark verschmutzte, durchnässte oder vollständig verschlissene Textilien entsorgt werden, die weder wiederverwendet noch verwertet werden können. Gut erhaltene oder noch tragbare Kleidung gehört grundsätzlich in die getrennte Alttextilsammlung.
Die Verantwortung für die Organisation der Altkleidersammlung liegt bei den Kommunen. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, die Sammlung selbst durchzuführen, sondern können sich zur Erfüllung dieser Aufgabe auch Dritter bedienen. Die neue Rechtslage stellt bestehende Sammelsysteme vor erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen und führt derzeit vielerorts zu Anpassungen und Umstrukturierungen.
In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde darauf hin, dass die Leerung der Altkleidercontainer künftig nicht mehr durch das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Altenkirchen, erfolgt. Die bislang aufgestellten Container im roten DRK-Design werden bis Ende Februar abtransportiert.
Die Gemeinde Niederfischbach bittet die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich, bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise keine weiteren Altkleider an den bisherigen Sammelstellen abzustellen, um Fehlablagerungen und Verschmutzungen zu vermeiden. Über neue Sammelmöglichkeiten und Regelungen wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert.
Niederfischbach springlebendig